Frischer Wind in der Heliskiing-Debatte

Die Aufhebung von zwei Gebirgslandeplätzen ist rechtswidrig: Warum es die Umweltverbände trotzdem freut.

Das Bundesverwaltungsgericht kommt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil betreffend Gebirgslandeplätze zum Schluss, dass die Aufhebung der beiden Gebirgslandeplätze Gumm und Rosenegg West nicht rechtens war und hebt die entsprechende Verfügung auf. Gleichzeitig bestätigt es, dass die 2014 beschlossene Festsetzung der Gebirgslandeplätze gravierende rechtliche Mängel aufweist.

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