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Stop Heliskiing Demo

Bergführer:innen erleben die Folgen der Klimakrise tagtäglich. Unter den Bergführer:innen gibt es immer noch schlechte Vorbilder, die Heliskiing-Touren anbieten. Sei dabei, wenn wir die Bergführer:innen an ihre Verantwortung gegenüber den Entwicklungen im Gebirge erinnern!

1.-2. Februar 2025
Ausweichdatum: 15.-16. Februar 2025

Heliskiing verspricht: kilometerlange Abfahrten im Powder, abgelegene Winkel der Natur und eine schnelle, unkomplizierte Anreise per Helikopter. Die Bergwelt und vor allem besonders wilde Flecken werden rücksichtslos zur Kulisse für den ultraschnellen Naturkonsum missbraucht.

Ein Heliskiing-Flug stösst etwa 100 Mal mehr klimaschädliches CO2 aus als eine öV-Skitour und verursacht eine erhebliche Lärmstörung. Mountain Wilderness engagiert sich für Heliskiing-freie Alpen insbesondere in Schutzgebieten.

Heliskiing in der Schweiz

Alleine fürs Heliskiing werden jährlich rund 15’000 (2019: 22’000, 2022: 14’212) Tourist:innen im Hochgebirge abgesetzt. Insgesamt fanden im Jahr 2022 knapp 38’300 Flugbewegungen auf den Gebirgslandeplätzen der Schweiz statt. Davon etwa die Hälfte für touristische Zwecke. Der Rest sind Schulungsflüge. Die Flugbewegungen sind, nach einem Einbruch während der COVID-19 Pandemie, wieder steigend. In den Schweizer Alpen ist das Heliskiing-Angebot auch deshalb besonders populär, weil diese «Sportart» in Frankreich und Deutschland verboten und in Österreich sehr stark eingeschränkt ist. Helibiking beschränkt sich in der Schweiz auf vier Gebirgslandeplätze rund um Zermatt und in Arolla.

Abgase und Lärm in Schutzgebieten

Aktuell verfügt die Schweiz über 40 Gebirgslandeplätze (GLP), wovon die Hälfte innerhalb oder unmittelbar an der Grenze zu geschützten Landschaften liegt. Also genau dort, wo Schutzziele wie «Ungestörtheit der Lebensräume» sowie «landschaftliche Unberührtheit» gelten. Dieser offensichtliche Missstand sollte in einer Überprüfung der Gebirgslandeplätze behoben werden. Der Prozess wurde 2014 zwar vom Bundesrat abgebrochen, zwei GLP wurden immerhin aufgehoben. Ein kleiner Erfolg unseres Engagements.

Gebirgslandeplatz, BLN-Gebiete, Wildruhezonen

Mögliche illegale Flüge

Laut Luftfahrtgesetz (LFG, Art. 8) dürfen «Aussenlandungen im Gebirge zu Ausbildungs- und Übungszwecken sowie zur Personenbeförderung zu touristischen Zwecken» nur auf vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL definierten, über 1‘100m liegenden Gebirgslandeplätzen erfolgen. Für Arbeitsflüge hingegen gelten nur minime Eingrenzungen. Es werden immer wieder Landungen für Heliskiing und anderen Personentransport ausserhalb der Gebirgslandeplätze gesichtet.

Mountain Wilderness setzt sich für eine signifikante Reduktion der touristischen Fliegerei sowie ein Verbot in Schutzgebieten ein.

Für Mountain Wilderness gelten folgende Grundsätze:

Bergwildnis ohne Ruhestörungen

Da die Wildnis in den Bergen in zunehmendem Masse durch Lärm und Unruhe von motorisierten Freizeitaktivitäten wie Heliskiing, Leichtflugzeugen, Alpenrundflügen oder Motorschlitten und Quads gestört wird, braucht es Massnahmen, die dieser Beeinträchtigung des Wildniserlebnisses und der Störung der Winterruhe von Tieren entgegenwirken. Mountain Wilderness fordert ein Verbot von touristischen Flügen in Schutzgebieten.

Klimaneutraler Alpenraum

Heliskiing verursacht um ein Vielfaches höhere Emissionen des klimaschädlichen CO2 sowie anderer Schadstoffe verglichen zu Touren ohne Rotoren. Mountain Wilderness fordert eine drastische Eingrenzung des schädlichen Helitourismus, von dem nur eine Handvoll Personen profitiert.

Geringe ökonomische Bedeutung

Das Einkommen, das durch Helskiing und Helibiking generiert wird, ist wirtschaftlich unbedeutend. Vielmehr gefährdet Heliskiing die Attraktivität zahlreicher Tourismusdestinationen und gefährdet Arbeitsplätze im nachhaltigen Erholungs- und Langsamtourismus.

Was wir tun:

Bewusstsein schaffen

Wir treten mit Veranstaltungen und Demonstrationen an die Öffentlichkeit.

Fordern

Wir fordern die Behörden auf, klare und allgemeingültige eidgenössische Gesetze zu schaffen zum Schutz der Wildnis. Wir treten dafür ein, dass der Vollzug dieser Gesetze durch häufigere Kontrollen sichergestellt wird.

Eingreifen

Wir setzen uns dafür ein, dass illegale Landungen ausserhalb von Gebirgslandeplätzen aufgedeckt und geahndet werden. Wir fördern touristische Angebote, die möglichst wenige schädliche Emissionen verursachen und lokale Wertschöpfung generieren.

Vernetzen

Mountain Wilderness Schweiz arbeitet mit national und international tätigen Naturschutz- und Bergsportorganisationen zusammen. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen für den Erhalt von Ruhe und Stille.

Was du tun kannst

Illegale Landungen melden

Helikopterlandungen sind illegal, wenn sie ausserhalb von den definierten Gebirgslandeplätzen durchgeführt werden. Setze dich im Falle einer Beobachtung mit uns in Verbindung. Wir werden die Meldung an das BAZL weiterleiten, worauf die rechtliche Situation geklärt wird.

An Aktionen Teilnehmen

Mountain Wilderness Schweiz führt, wenn möglich, jedes Jahr eine Stop-Heliskiing-Demo durch. Meist als zweitätige Skitour. Dafür suchen wir immer motivierte Teilnehmer:innen. Die Aktion ist in jedem Fall ein unvergessliches Erlebnis und eine gute Gelegenheit für einen Austausch mit Gleichgesinnten. Die Aktion wird jeweils von Bergführer:innen begleitet. Melde dich, falls du Interesse an einer Teilnahme hast!

Unsere Arbeit unterstützen

Unterstütze die Arbeit von Mountain Wilderness Schweiz für mehr Ruhe und Stille in den Bergen mit einer Mitgliedschaft oder Spende.

«Wer das Verzichten auf Helikoptertourismus als das Ende der Zivilisation hinstellt ist ein unmoralischer Spinner»

Ernst-Ulrich von Weizsäcker im Interview in «Beobachter Spezial Natur» 2/2009

Ernst-Ulrich von Weizsäcker, Physiker, Biologe, früherer Leiter des Uno-Zentrums für Wissenschaft und Technologie sowie des Instituts für Europäische Umweltpolitik, Deutscher Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Club of Rome, Deutscher Umweltpreis 2008.

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