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Stellungnahme zum dringlichen Energiegesetz

Im September 2022 wurde ein dringliches Bundesgesetz für den raschen Ausbau von alpinen Freiflächen-Solaranlagen vom Parlament bewilligt. Mountain Wilderness Schweiz hat zur dazugehörigen Verordnung kritisch Stellung bezogen und Verbesserungsvorschläge eingereicht.

Der Vorschlag des Bundesrats zur Umsetzung des dringlichen Bundesbeschlusses zu Photovoltaik Grossanlagen (Art. 71a EnG) würde zu vielen teuren, entlegenen und aufwändigen Anlagen führen. Aus der Perspektive von Mountain Wilderness Schweiz ist die Verordnung so anzupassen, dass Anlagen in bereits erschlossenen und vorbelasteten Gebieten priorisiert werden. Die Förderung solcher Anlagen ist landschaftsschonender, birgt weniger Konfliktpotenzial mit Raumplanungs- und Biodiversitätszielen und bedeutet geringere Kosten, weil teure Erschliessungen und Sicherungen wegfallen. Ausserdem sollen auch in mittleren Lagen nachgeführte Anlagen erstellt werden können, welche die vom Gesetz geforderte Winterstromproduktion aufweisen.

Grosse Unsicherheiten in Planung und Unterhalt

Bisher gibt es in der Schweiz und im Alpenraum keine Freiflächensolaranlagen in den vom Gesetz geforderten Dimensionen. Das führt zu beträchtlichen Unsicherheiten bei der Planung solcher Anlagen: Der effektive Stromertrag, insbesondere die Winterproduktion, diverse technische Fragen sowie die Auswirkungen auf die Biodiversität sind unbekannt. Ebenfalls bestehen Unklarheiten im Unterhalt der Anlagen: Wie findet dieser statt? Braucht es dazu gar Helikopterflüge? Aus unserer Sicht geht hiervon das grösste Störpotenzial für Mensch und Biodiversität gleichermassen aus.

Wichtige Anpassungen in Verordnung gefordert

Durch das befristete Bundesgesetz ist der zeitliche Druck für den Bau solcher Anlagen gross. Gleichzeitig liegen wenig bis keine Erfahrungswerte mit Anlagen im geforderten Grössenbereich vor. Damit es unter diesen Voraussetzungen nicht zu negativen Auswirkungen auf Landschaftsqualität und Biodiversität kommt, braucht es wichtige Anpassungen in der Verordnung. Unsere detaillierte Stellungnahme zur Verordnungsrevision und unsere Anträge lassen sich hier nachlesen.

Solaranlagen im alpinen Raum gehen auch anders

Wir haben nun die Chance, die Rolle der Schweiz als Pionierin von intelligenten alpinen Solaranlagen wieder zu erlangen. Diese hatte sie sich z.B. mit der 1989 gebauten Photovoltaikanlage an der Autobahn A13 zwischen Felsberg und Domat/Ems im Kanton Graubünden erworben. Es war die weltweit erste an einer Schallschutzwand installierte Photovoltaikanlage überhaupt.

Stellungnahme und Anträge zur Verordnungsrevision von Mountain Wilderness Schweiz

Unser Positionspapier für eine wildnisverträgliche Energiewende

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