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Schiessen wir kein Eigentor – kein Freipass für die Industrialisierung alpiner Freiräume

Der Ständerat hat heute eine Gesetzesvorlage zum Bau alpiner Freiflächen-Photovoltaikanlagen durchgewinkt, welche unsere letzten unberührten Freiräume nach dem Prinzip «first come, first served» verscherbelt. Wir haben vor dem Bundeshaus demonstriert.

Die Schweiz steht kurz davor, ein gewaltiges Eigentor zu schiessen und ihre letzten alpinen Freiräume überstürzt für die Stromproduktion preiszugeben. Heute hat der Ständerat mit dem «Gesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» ein dringliches Bundesgesetz vorgelegt, welches weitreichende Deregulierungen des Erhalts der Natur und der menschlichen Lebensgrundlagen enthält. Gemäss der aktuellen Vorlage könnten Solarkraftwerke ab 10 GWh Jahresproduktion ohne Umweltverträglichkeitsprüfung oder Planungspflicht gebaut werden – sogar in Naturschutzgebieten. Jedes Maiensäss hätte mehr Auflagen als ein riesiges Solarkraftwerk in der Grösse von sieben Fussballfeldern oder mehr. Faktisch ist dies ein Freipass zur Industrialisierung unserer Alpen. Mit einem Goal und einem Fussball ausgerüstet marschierten wir heute Mittag auf den Bundesplatz und demonstrierten gegen die Vorlage. Mit scharfen Schüssen auf eine alpine Berglandschaft wurde gezeigt: Wenn das Gesetz in seiner jetzigen Form auch vom Nationalrat angenommen wird, schiessen wir ein Eigengoal. Die gefürchtete akute Strommangellage darf nicht dazu führen, dass wir die letzten unverbauten Räume opfern und die Prinzipien unseres Rechtsstaates über Bord werfen. Wir brauchen alpine Freiräume. Sie sind wichtige Lebens- und Erfahrungsräume für Natur und Mensch. Wir finden: Alpine Photovoltaik hat ein riesiges Potenzial für die Winterstromproduktion. Ökologisch und ökonomisch macht sie jedoch nur dort Sinn, wo schon gebaut und erschlossen ist. Insbesondere PVA in Skigebieten werden gemäss Umfragen von der Bevölkerung positiv bewertet. Um das drohende Eigentor zu verhindern, haben wir Forderungen an die Nationalrätinnen und Nationalräte formuliert, welche wir Ihnen in einer Mail übergeben werden.

Wichtige Änderungen

Zu unserer Freude zeigte der Nationalrat daraufhin wenigstens ein bisschen Vernunft: Das Gesetz wurde zwar angenommen, gilt jedoch nicht in Schutzgebieten und die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde wieder zur Pflicht. Das dringliche Bundesgesetz trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2025. Ein Freipass konnte damit verhindert werden – ein satter Lattenknaller für den Alpenschutz bleibt das Gesetz aber weiterhin! Zur Gesetzesvorlage.

Hier gehts zu unserem Positionspapier für eine wildnisverträgliche Energiewende

Zur Medienmitteilung

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