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Mangelhafter Bauentscheid zu Morgeten Solar: Beschwerde eingereicht
![Bild: Marco Kohli](https://mountainwilderness.ch/wp-content/uploads/2024/06/Morgeten_Kohli_Marco--1024x700.png)
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Mit der rund 8 Hektaren grossen Photovoltaik-Freiflächenanlage unterhalb der Bürgle (Gemeinde
Oberwil i.S.) auf ca. 2100 m ü.M. wurde schweizweit die erste Anlage gestützt auf den „Solarexpress“ bewilligt. Es handelt sich um eine Grossanlage in einer grossräumig intakten Alplandschaft, die auch aus Sicht Biodiversität, Landschaft und naturnaher Tourismus von hoher Bedeutung ist.
Zusammen mit der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL-FP) und dem Schweizer Alpen-Club SAC haben wir am 3. Juni 2024 Beschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Bern erhoben. Aufgrund zahlreicher offener Rechtsfragen und der grossen Präjudizwirkung in Bezug auf die weiteren rund 50 Projekte, die durch den “Solarexpress” ausgelöst wurden, verlangen wir eine gerichtliche Überprüfung, um Rechtsklarheit zu schaffen.
Gerichtlich überprüft werden soll insbesondere die Frage der Stromableitung durch eine Moorlandschaft, was gemäss Energiegesetz ausgeschlossen ist. Weiter beanstanden wir die unzureichende Koordination zwischen der Baubewilligung, dem Umweltbericht und der Stromerschliessung. Die Auswirkungen der grossen Solaranlage auf die wertvolle und intakte Berglandschaft mit ihrer Flora und Fauna wurden ebenfalls ungenügend berücksichtigt. Auch die Interessenabwägung ist, angesichts der fehlenden landschaftlichen Vorbelastung, der fehlenden Bündelung mit anderen Infrastrukturen sowie der grossen Erschliessungsprobleme, mangelhaft.
Zudem ist es unsicher, ob die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren gemäss „Solarexpress“ erfüllt sind betreffend der minimalen Stromproduktion.
Mountain Wilderness Schweiz begleitet die Umsetzung des «Solarexpress» und des am 9. Juni angenommenen Stromgesetzes mit grosser Aufmerksamkeit. Wir werden zukünftige Baugesuche, die in diesem Zusammenhang in den nächsten Monaten zu erwarten sind, sorgfältig überprüfen und falls notwendig die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte einleiten.
Bild: Marco Kohli
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