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Gerichtsfall gegen alpines Skirennen in Jagdbanngebiet gewonnen

Die Strecke der Trophée du St-Bernard führte bislang durch ein Jagdbanngebiet. Nun wurde die eingereichte Beschwerde von Mountain Wilderness und anderen Umweltorganisationen vom Walliser Kantonsgericht gutgeheissen.

Ein Sieg für den Schutz des eidgenössischen Jagdbanngebiets Combe de l’A

Das Walliser Kantonsgericht heisst eine Beschwerde von Mountain Wilderness, Pro Natura und dem WWF gut. Sie richtete sich gegen die Durchführung eines alpinen Skirennens, der Trophée du St-Bernard, im geschützten Gebiet der Combe de l’A. Das von den Organisatoren eingereichte Dossier ist nicht ausreichend um zu garantieren, dass es während der Vorbereitung und der Durchführung des Rennens keine Konflikte mit der Tierwelt im geschützen Gebiet gibt. Dieses Urteil vom 31. Oktober 2022 ist eine wichtige Entscheidung: Sie erinnert daran, dass die eidgenössischen Jagdbanngebiete Wildschutzgebiete sind, die unbedingt von Störungen verschont bleiben müssen.

Im Februar 2020 reichten wir zusammen mit dem WWF und Pro Natura beim Staatsrat Beschwerde ein gegen seinen Entscheid, der die Durchführung eines alpinen Skirennens, der Trophée du St-Bernard, im eidgenössischen Jagdbanngebiet “Val Ferret-Combe de l’A”. Die Organisationen erinnerten daran, dass der Zweck dieser Gebiete der Schutz der Tiere vor Störungen ist. Insbesondere ist es verboten, abseits der markierten Routen Ski zu fahren und Drohnen einzusetzen. Ebenfalls zentraler Bestandteil der Beschwerde war die Auslösung von Sprengungen gegen Lawinen im Herzen des Schutzgebietes. Der Walliser Staatsrat hingegen war der Ansicht, dass das Rennen mit seinen mehr als 380 Teilnehmenden in der Durchführung und auch während der Vorbereitungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Biotope und die Tierwelt hätten und daher die Schutzziele der eidgenössichen Jadgbanngebiete nicht gefährdeten. Das Organisationskomitee der Trophée du St-Bernard hatte deshalb angekündigt, dass Rennen alle zwei Jahre durchzuführen.

Walliser Kantonsgericht gibt Umweltorganisationen Recht

Das Walliser Kantonsgericht gab der Beschwerde der Umweltorganisationen jedoch Recht: Die Veranstaltung verursache Störungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Tierwelt. So verlaufen die Rennstrecken teils durch nicht markierte Bereiche, die eigentlich von menschlicher Anwesenheit verschont bleiben müssten. Zudem führten die notwendigen Vorbereitungen in den Wochen vor dem Rennen zu einer intensiven und schädlichen Nutzung des Geländes. Dies während einer Jahreszeit, in der die Tiere am meisten Ruhe benötigen. Somit verstosse die Trophée du St-Bernard gegen die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete. Das Kantonsgericht schloss sich der Meinung der Umweltorganisationen an, indem es feststellte, dass “es vermieden werden sollte, das Freizeitangebot in einem geschützten Gebiet zu erhöhen, um die letzten Rückzugsmöglichkeiten für die Tierwelt so weit wie möglich zu erhalten”. Zusammen mit dem WWF und Pro Natura zeigen wir uns sehr zufrieden mit diesem Urteil und erinnern daran, dass die Alpen bereits zahlreiche Möglichkeiten für Sport- und Freizeitaktivitäten in nicht geschützten Gebieten bieten. Auch wenn wir bedauern, dass die Veranstaltung überhaupt stattfinden konnte, so begrüssen wir doch den Entscheid der Veranstaltenden, die Strecke zukünftig nicht mehr durch das Jagdbanngebiet verlaufen zu lassen.

Zur Medienmitteilung (auf französisch)

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