Mountain Wilderness → News → Gericht bestätigt: Hängebrücken über Schinschlucht sind nicht bewilligungsfähig
Mountain Wilderness → News → Gericht bestätigt: Hängebrücken über Schinschlucht sind nicht bewilligungsfähig
Vor zwei Jahren richteten Mountain Wilderness Schweiz und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz eine Beschwerde an das Bündner Verwaltungsgericht gegen den Regierungsentscheid zur Teilrevision der Ortsplanung und zur Rodungsbewilligung für das Tourismusprojekt «Aventura alvra». Der Kern dieser geplanten Vergnügungsanlage zwischen den Solisbrücken sind zwei Hängebrücken über die Schinschlucht sowie eine künstliche Felskaverne samt Plattform. Die Beschwerde wurde vollumfänglich gutgeheissen.
Für die Hängebrücken ist eine Ausnahmebewilligung für das Überdecken von Fliessgewässern nötig. Diese kann erteilt werden für Verkehrswege. Die zwei geplanten Hängebrücken stellen aber keine Wegverbindung dar – es wird weder eine bestehende Strasse noch ein vorhandener Wanderweg weitergeführt – sondern sind als reine touristische Erlebnisanlage geplant. Dafür kann keine Ausnahmebewilligung erteilt werden, wie das Gericht festhält.
Das Gericht bestätigt ausserdem die Einschätzung der Umweltverbände, dass die Einholung eines Gutachtens der ENHK obligatorisch gewesen wäre. Denn die alte Solisbrücke ist im Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz aufgeführt. Das Projekt käme auch vollständig in die qualifizierte Umgebungszone des UNESCO-Welterbes-Objekts «RhB in der Landschaft Albula/Bernina» zu liegen, was in der Planung ungenügend einbezogen wurde. Insbesondere das Sprengen einer künstlichen Kaverne bedeutet einen massiven Landschaftseingriff, stellt das Gericht weiter fest und beanstandet das Fehlen einer umfassenden Interessensabwägung inklusive Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen.
Mountain Wilderness Schweiz
Sandrainstrasse 3, 3007 Bern
Impressum | Datenschutz | AGB | © 2024 Mountain Wilderness Schweiz
Diese Website ist klimaneutral
Diese Website ist geschützt durch Google reCAPTCHA und die Google Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen gelten.