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Flugticketabgabe ja, aber leider nicht für Helikopter

Die neu zusammengesetzte Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat ihren Vorschlag zum neuen CO2-Gesetz abgegeben. Darunter eine Flugticketabgabe für kommerzielle Passagierflüge mit Startpunkt Schweiz. Touristische Helikopterangebote sind davon ausgeschlossen.

Der Ständerat hatte sich im September 2019 für eine Lenkungsabgabe für Flüge aus der Schweiz ausgesprochen. Auf Antrag von Ständerat Thomas Minder sollte jeder Abflug ab einem Schweizer Flughafen eine Abgabe von 500 Franken leisten. Im vorgeschlagenen Text vom 23. September 2019 ist von «Flugzeugen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden» die Rede. Für touristische Helikopterflüge hätte dies eine Preisverdoppelung bedeutet.

Freiflug für Flugzeuge unter 5,7 Tonnen

Nun hat die Kommission gemäss Medienmitteilung vom 15. Januar 2020 die Leichtaviatik von diesem Mehrpreis ausgeschlossen. Die neu bezeichnete «Abgabe Allgemeine Luftfahrt» ziele auf Passagierflüge ausserhalb des kommerziellen Luftverkehrs ab (z. B. Business-Jets). Das Gewicht des Flugzeugs wird massgeblich sein, spezifiziert Kommissionspräsident Bastien Girod in der NZZ. Flugzeuge unter 5,7 Tonnen seien nicht abgabepflichtig. Sportflugzeuge und Helikopter sind demnach nicht betroffen. Dies obwohl Helikopter von allen in der Schweiz zugelassenen Transportmitteln pro Frachtgewicht am meisten Energie verbrauchen. 

Fluglobby an Bord

Als Begründung wird genannt, dass der Aufwand zur Erhebung der Abgabe angesichts der meist geringen Kosten solcher Flüge unverhältnismässig sei. Ausserdem wird das Argument der Fluglobby aufgenommen, dass es eine ungerechte Doppelbesteuerung darstellt neben der bestehenden Mineralsteuerabgabe von 73 Rappen. Einziger Lichtblick: Die Abgaben für Businessjets sollen höher als vom Ständerat vorgeschlagen ausfallen. 

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