Verbandsbeschwerderecht

Durch das Verbandsbeschwerderecht können gesamtschweizerisch tätige Umweltschutzorganisationen gegen umwelt- oder landschaftsbelastende Projekte vorgehen. Grundlage dafür ist das geltende Umweltrecht. Mit einer Einsprache oder Beschwerde kann gefordert werden, dass die Rechtmässigkeit eines Projektes von einer neutralen Stelle überprüft wird. Das Ziel der Umweltorganisationen ist es, möglichst früh in Entscheidungsprozesse miteinbezogen zu werden. So kann gemeinsam eine einvernehmliche Lösung gefunden werden und es muss nicht zu einer formellen Beschwerde kommen.

Bedrohte Gebirgslandschaften

Mountain Wilderness Schweiz ist seit 2008 beschwerdeberechtigt. Wir setzen dieses Mittel sehr bewusst und insbesondere da ein, wo der Tourismus die Grenzen bislang unerschlossener Gebirgslandschaften überwindet: Wo intakte Gebirgslandschaften bedroht sind durch Symbole der Kommerzialisierung wie funktionslose Hängebrücken und Gipfelausbauten, bei kritischen Erweiterungen von Skigebieten im Hochgebirge oder wo die Bergwelt unnötig inszeniert wird.