Stop Heliskiing
Heliskiing verspricht: kilometerlange Abfahrten im Powder, abgelegene Winkel der Natur und eine schnelle, unkomplizierte Anreise per Helikopter. Die Bergwelt und vor allem besonders wilde Flecken werden rücksichtslos zur Kulisse für den ultraschnellen Naturkonsum missbraucht. Mountain Wilderness engagiert sich für Heliskiing-freie Alpen.
Situation in der Schweiz
Jährlich werden fast 15'000 abenteuerlustige Touristen auf unberührten Hängen und Gipfeln abgesetzt. Im Jahr 2016 fanden 28'000 Flugbewegungen auf den Gebirgslandeplätzen der Schweiz statt. 3'000 davon allein im Unesco Welterbe Swiss Alps Jungfrau-Aletsch, wo sieben Gebirgslandeplätze (Ebnefluh, Langgletscher, Jungfraujoch, Petersgrat, Rosenegg-West, Blüemlisalp und Kanderfirn) in vom Bund geschützten BLN-Schutzgebieten liegen.
In den Schweizer Alpen ist das Heliskiing-Angebot auch deshalb besonders populär, weil der «Sport» in Frankreich und Deutschland verboten und in Österreich sehr stark eingeschränkt ist. Aktuell verfügt die Schweiz über 40 Gebirgslandeplätze (GLP), wovon die Hälfte innerhalb oder unmittelbar an der Grenze zu geschützten Landschaften liegt.
Laut Luftfahrtgesetz (LFG, Art. 8) dürfen «Aussenlandungen im Gebirge zu Ausbildungs- und Übungszwecken sowie zur Personenbeförderung zu touristischen Zwecken» nur auf vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL definierten, über 1‘100m liegenden Gebirgslandeplätzen erfolgen. Für Arbeitsflüge hingegen sind die Bestimmungen viel lascher. Hinzu kommt, dass die Definition von Arbeitsflügen sehr weitreichend gefasst ist.
Was wir tun:
Das Engagement von Mountain Wilderness Schweiz gegen Heliskiing ist eines der zentralen Anliegen unserer Organisation und geht bis zur Gründung des Vereins im Jahre 1994 zurück.
Wir fordern die ersatzlose Streichung von Gebirgslandeplätzen in Schutzgebieten und eine signifikante Reduktion der touristischen Fliegerei insgesamt.
- Illegale Landungen: Wir setzten uns dafür ein, dass illegale Landungen ausserhalb von Gebirgslandeplätzen aufgedeckt werden.
- Politik: Wir fordern die Behörden auf, klare und allgemeingültige eidgenössische Gesetze zu schaffen.
- Kontrolle: Wir treten dafür ein, dass der Vollzug dieser Gesetze durch häufigere Kontrollen sichergestellt wird.
- Aktionen: Wir treten mit Veranstaltungen und Demonstrationen an die Öffentlichkeit.
- 2019
Beim Bundesgericht abgeblitzt – zwei GLP geschlossen
Das Bundesgericht tritt nicht auf unsere Beschwerde vom März 2018 ein mit der Begründung, dass wir schon die Verfügung des UVEK 2016 hätten anfechten müssen. Immerhin werden die GLP Rosenegg-West und Gumm per September 2019 aufgehoben.
Das Bundesgericht schreibt ausserdem: «Unter den Verfahrensbeteiligten ist zu Recht unbestritten, dass Helikopterlandungen zu schweren Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft führen, wenn sie in BLN-Objekten stattfinden.» Darauf bezieht sich auch eine Interpellation von Nationalrätin Regula Rytz (Grüne BE) vom März 2019.
- 2018
Neue Hoffnung
Im Dezember 2016 verfügt das UVEK die Aufhebung der Gebirgslandeplätze Rosenegg-West und Gumm, die beide in BLN-Gebieten liegen. Dagegen haben sich die betroffenen Gemeinden gewehrt und im Januar 2018 vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Mountain Wilderness Schweiz hat den Fall nun in Form einer Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen. Wir fordern eine verbindliche, vollständige Überprüfung aller Gebirgslandeplätze durch die zuständigen Behörden. Die zwei GLP sollen ausserdem während des Verfahrens nicht angeflogen werden.
Für uns ist es unverständlich, dass Landeplätze in den Alpen für das lärmige Heliskiing genutzt werden können. Besonders, wenn sie in oder angrenzend an Schutzgebiete von nationaler Bedeutung liegen. Das ist bei mehr als der Hälfte der 42 in der Schweiz existierenden Gebirgslandeplätze der Fall und nicht vereinbar mit dem geltenden Recht.
- 2014
Zu früh gefreut
Im Jahr 2014 bricht der Bundesrat die gesamte Überprüfung der Gebirgslandplätze überraschenderweise ab. Begründet wird dies mit «unüberbrückbaren Differenzen». Gleichzeitig beschliesst er, die Aussenlandeverordnung endlich in Kraft zu setzen und die im Luftfahrtgesetz festgesetzte maximale Anzahl von Gebirgslandeplätzen von 48 auf 40 zu reduzieren.
- 2012
Brisantes Gutachten
Per Ende 2012 liegt das Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission vor. Erst auf intensiven Druck von Mountain Wilderness wird es veröffentlicht, denn es ist brisant: Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) kommt zum Schluss, dass der Gebirgslandeplatz Monte Rosa das BLN-Schutzgebiet Dent-Blanche – Matterhorn – Monte Rosa (im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung eingetragen) schwerwiegend beeinträchtigt und dass der Gebirgslandeplatz Monte Rosa für touristische Landungen aufzuheben sei. Brisant daran: Nach derselben Logik müssten wohl die meisten der Landeplätze, die in BLN-Gebieten liegen, ebenfalls aufgehoben werden.
- 2011
Beschwerde
Gegen den Entscheid, einen neuen Gebirgslandeplatz in der Trift bei Zermatt zu schaffen, erhebt der SAC Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Der Überprüfungsprozess für die anderen Regionen wird sistiert. Im Dezember 2011 heisst das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des SAC in fast allen Punkten gut. Der Prozess zur Überprüfung der GLPs muss in der Region Wallis Süd-Ost neu durchgeführt werden. Dabei ist dem Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes grössere Bedeutung beizumessen. Zudem muss ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eingeholt werden.
- 2010
Enttäuschender Abschluss
Im Anschluss an den abgeschlossenen Überprüfungsprozess wird 2010 beschlossen, dass zusätzlich zu den bestehenden fünf Gebirgslandeplätzen in der Region Wallis Süd-Ost ein neuer Wiederaufnahmeplatz in der Trift bei Zermatt geschaffen wird.
- 2007 - 2010
Überprüfungsprozess Wallis Südwest
2007 bis 2010 beteiligt sich Mountain Wilderness gemeinsam mit anderen Umweltorganisationen am Überprüfungsprozess des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt, begonnen mit der Region Wallis Süd-Ost. Das Verfahren verläuft stockend. Die Interessen der Umwelt sind stark untervertreten.
- 2007
Überprüfungskonzept
Sieben Jahre und einige politische Vorstösse nach dem bundesrätlichen Entschluss liegt ein Konzept vor, wie die Überprüfung der Gebirgslandeplätze angegangen werden soll. Mountain Wilderness Schweiz fordert eine nationale Analyse, um einen Wettbewerb zwischen den Kantonen zu vermeiden. Laut Konzept sollen allerdings erst die Landeplätze in sechs Regionen gruppiert und unter Einbezug aller beteiligten Interessenvertreter diskutiert werden.
- 2000
Demos und Vorstösse
Seit 1993 erregt Mountain Wilderness Aufsehen rund um die touristische Gebirgsfliegerei. Aufgrund von Demonstrationen und Vorstössen auf politischer Ebene beschliesst der Bundesrat im Jahr 2000, dass die Gebirgslandeplätze im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt SIL einer generellen Überprüfung unterzogen werden.
Werde selbst aktiv:
Illegale Landungen melden
Helikopterlandungen sind illegal, wenn sie ausserhalb von den definierten Gebirgslandeplätzen durchgeführt werden. Setze dich im Falle einer Beobachtung mit uns in Verbindung. Wir werden die Meldung an das BAZL weiterleiten, worauf die rechtliche Situation geklärt wird. Kontakt
Teilnehmen
Mountain Wilderness Schweiz führt jedes Jahr eine Stop-Heliskiing-Demo oder einen «Marche pour le Silence» durch. Dabei suchen wir immer motivierte Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Die Aktion – normalerweise verbunden mit einem Biwak oder dem Bau von Iglus oder Schneehöhlen – ist in jedem Fall ein unvergessliches Erlebnis und je nach Destination auch für weniger erfahrene Berggänger geeignet. Melde dich, falls du Interesse an einer Teilnahme hast!
Weiterführende Links
Hast du mögliche illegale Heli-Landungen beobachtet? Hier findest du alle nötigen Informationen:
- Kontakt zu Polizeistellen in entsprechenden Regionen
- Adressen von Behörden