Eine Gruppe von 22 passionierten Tourenskigängerinnen und -gängern im Alter von 14 bis 77 Jahren hat an der Protestaktion vom Sonntag, 31. März teilgenommen. Die «Stop Heliskiing» Demonstration auf dem vielbeflogenen hochalpinen Gebirgslandeplatz Petit Combin (3'660 m) war die grösste Aktion dieser Art seit Jahren. Mountain Wilderness setzt sich auch weiterhin politisch für eine Eingrenzung der touristischen Gebirgsfliegerei ein.
Mit einem Rudel erfahrener Alpinisten auf den Petit Combin
Der Austragungsort Petit Combin erfolgte auf Initiative von Mountain Wilderness Mitglied Marc Häni. Zusammen mit Alexis Bally war er für die alpinistische Organisation der Aktion zuständig. Die Wetter- und Schneebedingungen waren ideal und so trafen sich am Samstag in der Früh eine aus der ganzen Schweiz angereiste, bilingue Gruppe in Fionnay und bereitete sich auf den Hüttenzustieg in kleinen Gruppen vor. Nach den ersten ruppigen 500 Höhenmetern liess der Blick auf den grandiosen Grand Combin etwas Himalaya-Gefühl aufkommen. Am frühen Nachmittag traf sich die gesamte Gruppe wieder auf der schön gelegenen FXB Pannossière-Hütte. Die Zeitumstellung erschwerte die Organisation der Kundgebung auf dem Gebirgslandeplatz Petit Combin. Die Helikopterfirmen passten sich der Sommerzeit und nicht wie von uns angenommen den optimalen Schneeverhältnissen an. Sie flogen in mindestens vier Rotationen Skitouristen auf den Gipfel und die letzten zwei wurden von den schnellsten unserer Gruppe mit Stop-Heliskiing-Fahnen begrüsst. Ein Helikopter drehte ohne Landung vor dem Gipfel ab. Nach dem grossen Fotoshooting mit allen Teilnehmenden nahmen alle in Kleingruppen verschiedene Abfahrtsvarianten unter die Skier. Einige erklommen noch den Combin de Corbassière während die meisten eine Pulverabfahrt nach Bourg-St-Pierre genossen.
Wie weiter mit den Gebirgslandeplätzen?
Neben öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie der «Stop Heliskiing Demo» setzt sich Mountain Wilderness Schweiz auch auf juristischem und politischem Weg ein für eine Eingrenzung der touristischen Gebirgsfliegerei. Der beinahe zwei Jahrzehnte dauernden Verhandlungs-Prozess über die Festsetzung der Gebirgslandeplätze ist mit einem Urteil des Bundesgerichts im Februar 2019 beendet. Als Teilerfolg werten wir die Schliessung der beiden Gebirgslandeplätze GLP Gumm und Rosenegg-West. Unsere Forderung, alle Gebirgslandeplätze einer verbindlichen, transparenten und rechtskonformen Überprüfung durch das UVEK zu unterziehen, wurde mit dem gleichen Urteil abgewiesen. Es gibt nun ab September 2019 in der Schweiz 40 festgesetzte GLP, darunter 20 Landeplätze in und angrenzend an nationale Schutzgebiete (v.a. Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN). Was mit diesen Landeplätzen zukünftig geschehen wird, bleibt unklar. Denn auch das Bundesgericht hält fest, «dass Helikopterlandungen zu schweren Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft führen, wenn sie in BLN-Objekten stattfinden». In einer Interpellation durch Nationalrätin Regula Rytz in der Frühlingssession 2019 wurde deshalb der Bundesrat angefragt, wie er die Konflikte zwischen der Nutzung der Gebirgslandeplätze und der betroffenen BLN-Objekte zu reduzieren gedenkt. Eine weitere Frage betrifft die zusätzliche Nutzung durch Helibiking im Sommer.
Weiterführende Links:
Medienmitteilung Stop Heliskiing Demo
Interpellation von Nationalrätin Regula Rytz
Urteil des Bundesgerichts: Urteil-Nummer 1C_109/2018, +C_117/2018, Aufhebung der Gebirgslandeplätze Rosenegg-West und Gumm