Die Empfehlung des eidgenössischen Datenschutzamtes (EDÖB) nimmt klar Stellung: mountain wilderness soll Einsicht in die Untersuchungsakten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) gegen die Air Zermatt gewährt werden. 2011 vermuteten wir illegale Landungen der Air Zermatt. Das BAZL hat nun aber Mountain Wilderness Schweiz die Akteneinsicht mit einer Verfügung den Riegel geschoben. Aus diesem Grund reichen wir nun eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen ein. Jetzt werden die Richter über die Offenlegung der Akten entscheiden müssen.
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Zur Empfehlung des EDOB